Sind Sie von der Gehaltsabrechnung genervt? Machen Sie neue gesetzliche Bestimmungen nervös? Überlassen Sie uns die zeitraubende, komplexe Abrechnung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft!
Sind Sie von der Gehaltsabrechnung genervt? Machen Sie neue gesetzliche Bestimmungen nervös? Überlassen Sie uns die zeitraubende, komplexe Abrechnung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft!
Wir kümmern uns um:
Elisabeth Vogt
Tel. +49 911 37 66 93-10
e.vogt[at]d-v-h-gmbh.de
Bei uns steht die Beratung im Vordergrund: Die Fragestellungen unserer Kunden sind ebenso vielfältig wie die Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter. Deshalb stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne mit ihrem fundierten Fachwissen zur Seite. Ihre Fragen klären Sie schnell und unbürokratisch durch einen Anruf bei Ihrem direkten Ansprechpartner – ohne Call-Center oder Wartezeiten. So erhalten Sie punktgenaue Antworten, ohne Ihre Arbeitsprozesse zu unterbrechen.
Wir erstellen für Sie die Datensätze, die in Ihrem Abrechnungssystem weiterverarbeitet werden. Die Bewegungs- und Stammdaten werden auf standardisierten Belegen erfasst, in MS-Excel Listen eingetragen oder in firmenindividuellen Aufstellungen fixiert. Spezielle Abrechnungsfälle wie Mutterschutz oder andere Sozialversicherungs-Unterbrechungen werden ebenfalls auf Formblättern oder in frei formulierten Schreiben gemeldet und von uns bearbeitet, um die Abläufe bei Ihnen zu vereinfachen.
Die Kommunikation zwischen der Finanzbuchhaltung und der Lohnabrechnung erfolgt unkompliziert durch Finanzbuchungslisten, mit oder ohne Kostenstellen. Alternativ bieten wir Buchungsdateien an, um das Einspielen der Daten in die Buchhaltung weiter zu vereinfachen.
Haben Sie auch schon mal dringend Datenträger mit den Archivdaten eines Jahres gebraucht, weil eine Prüfung in einer Behörde stattfand und weil die Beamten keine Papierunterlagen akzeptieren wollten? Wir sorgen dafür, dass Sie keine fliegenden Zettel mehr suchen, sammeln und kopieren müssen. Sollte Sie die Daten-CD einmal nicht griffbereit haben, erstellen wir das Gewünschte aus dem Abrechnungsarchiv kurzfristig neu oder fassen Papierausdrucke zu Jahreslohnjournalen, Jahres- oder Monatslohnkonten zusammen. Damit die Prüfung künftig stressfrei abläuft!
Wenn Sie es komfortabel wünschen, dürfen Sie uns die Betreuung des Prüfers auch ganz überlassen. Wir stellen die passenden Unterlagen zur Verfügung und beantworten alle Fragen des Prüfers fundiert und kompetent – und Sie sparen Zeit, Kosten und Nerven.
In kleinen Unternehmen mit 30 und weniger Arbeitnehmern ist die Erstattung der Lohn- und Gehaltskosten für erkrankte Mitarbeiter oftmals ein wichtiges Thema. Hierbei nehmen wir Ihnen gerne Arbeit ab: Sie lassen uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zukommen und wir erstellen mit den hinterlegten U1-Erstattungssätzen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) die AAG-Anträge (Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft). Durch die zügige Bearbeitung sind die Erstattungen der Krankenkassen schon nach kurzer Zeit auf Ihrem Konto.
Ihre monatlichen Abrechnungen erstellen wir mit einer zertifizierten Software, die Daten an Krankenkassen, Mitarbeiter, Bausparkassen, Gläubiger und Altersversorgung übermittelt. Der Einsatz der aktuellsten SEPA Version ist dabei ebenso selbstverständlich wie die Übermittlung im Zahlungsverkehrsverfahren an die gängigen Finanzinstitute, an die Kunden selbst zur Weiterverarbeitung oder die Erstellung von Überweisungslisten.
Einmal im Jahr erstellen wir zudem die Mitarbeiterlisten für die Berufsgenossenschaften, die die individuellen Höchstgrenzen der einzelnen Mitarbeiter berücksichtigen. Ebenso kümmern wir uns um die aufwändige Rehadat-Meldung für Ihre schwerbehinderten Beschäftigten.
Auch Bescheinigungen stellen oftmals eine besondere Herausforderung dar, weil bestimmte Typen von Formularen selten vorkommen und das Ausfüllen umso länger dauert. Wir erstellen diese Formulare für Sie, steuern die Daten direkt aus dem Abrechnungssystem ein und leiten sie schnell an die entsprechenden Behörden weiter. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten stets korrekt und rechtzeitig erfasst werden – und Sie keine zusätzlichen Erinnerungsschreiben beantworten müssen.
Ebenso zählen Meldungen an die Statistischen Landesämter zu den ungeliebten Tätigkeiten aller Lohnabrechner, weil eine Vielzahl von Daten nach ungewohnten Systematiken periodisch zu erheben ist. Wir filtern aus unserem Abrechnungssystem die erforderlichen Daten in der gewünschten Struktur heraus und übermitteln sie elektronisch an die Behörde.