DVH GmbH - Solides Outsourcing für Lohnabrechnung und IT Lösungen
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Aktuelles:
Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)
01.07.2011 - Ab 01.07.2011 wird das neue EEL-Verfahren in Kraft gesetzt.
Neuer Tätigkeitsschlüssel
08.06.2011 - Neuer Tätigkeitsschlüssel ab Juli 2011
Verdienstbescheinigungen
08.06.2011 - ab 01. Juli müssen Verdienstbescheinigungen (z.B. für Antrag Krankengeld) elektronisch an die Krankenkassen gesendet werden.Und das sogar mit fünf Bankarbeitstagen Vorlaufzeit! .
ELENA: Änderungen ab 01.06.2011
01.06.2011 - Für ELENA werden zum 01.06.2011 die vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen - das sogenannte Kernprüfprogramm - in der Version 2.1 angepasst.
DÜ-Zahlstellenverfahren
08.01.2011 - Seit Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung der Meldungen verpflichtet.
DVH nutzt ab 2011 neues Abrechnungssystem SBS-Lohn-Plus
01.01.2011 - SBS Lohn plus® ist eine flexible und anwenderfreundliche Software, die Ihnen ein hohes Maß an Abrechnungssicherheit und Rechtsaktualität bietet. Das System ist bestens etabliert: Rund 3,5 Millionen Lohnabrechnungen werden mit SBS Lohn plus® monatlich durchgeführt. Auch das ist ein Beweis für das Vertrauen der Kunden
 
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Senkung der Krankenkassenbeiträge


17.06.2009
Aktuelles >>

Im Zuge des Konjunkturpaketes II erfolgt eine Senkung des Beitragssatzes des gesetzlichen Krankenversicherung.


Der  Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird am 01.07.09von heute 14,6 % auf 14,0% gesenkt.

Der reduzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 13,4 %. Der erhöhte Beitragssatz ist seit 01.01.2009 weggefallen. Zuschlag für Arbeitnehmer beträgt weiterhin 0,9 %.

Die erforderlichen Änderungen an Ihrem Abrechnungssystem werden durch uns vorgenommen.

Von Ihnen muss gemeldet werden:

Änderungen in den Beitragssätzen zur Umlage U1 und U2 müssen von Ihnen gemeldet werden, wenn es sich um eine AOK, eine Innungskrankenkasse oder eine Betriebskrankenkasse handelt. Melden Sie dazu die aktuellen Prozentsätze auf dem bekannten Formular oder senden Sie uns die mit Firmennummer und Krankenkassennummer versehene Mitteilung der Krankenkasse. Bitte melden Sie nur Änderungen. Geben Sie dabei nur die Kurzbezeichnung der Krankenkasse an, außer die Adresse hat sich geändert! Wir bitten Sie, uns Änderungen zu melden, sobald Ihnen diese vorliegen.

Durch die Reduzierung des Beitragssatzes ändert sich der Beitrag für freiwillig versicherte Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen. Melden Sie bitte den neuen Beitrag - Beitragsbemessungsgrenze x allgemeiner Beitragssatz ohne Zusatzbeitrag = 514,50 EUR - im Bild 5012. Melden Sie auch Änderungen im Beitrag bei privat versicherten Arbeitnehmern. Beachten Sie bitte, dass Sie stets den Gesamtbeitrag eintragen müssen (Bild 5012, Gültig ab 01.07.09 - Lohnart 801 oder 803 für freiwillig versicherte Mitarbeiter bzw. Lohnart 805 oder 806 für privat Versicherte) oder

(Zeilennummer 88 - Lohnart 801 oder 803 für freiwillig versicherte Mitarbeiter bzw. Lohnart 805 oder 806 für privat Versicherte).