Senkung der Krankenkassenbeiträge17.06.2009 |
Im Zuge des Konjunkturpaketes II erfolgt eine Senkung des Beitragssatzes des gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird am 01.07.09von heute 14,6 % auf 14,0% gesenkt.
Der reduzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 13,4 %. Der erhöhte Beitragssatz ist seit 01.01.2009 weggefallen. Zuschlag für Arbeitnehmer beträgt weiterhin 0,9 %.
Die erforderlichen Änderungen an Ihrem Abrechnungssystem werden durch uns vorgenommen.
Von Ihnen muss gemeldet werden:
Änderungen in den Beitragssätzen zur Umlage U1 und U2 müssen von Ihnen gemeldet werden, wenn es sich um eine AOK, eine Innungskrankenkasse oder eine Betriebskrankenkasse handelt. Melden Sie dazu die aktuellen Prozentsätze auf dem bekannten Formular oder senden Sie uns die mit Firmennummer und Krankenkassennummer versehene Mitteilung der Krankenkasse. Bitte melden Sie nur Änderungen. Geben Sie dabei nur die Kurzbezeichnung der Krankenkasse an, außer die Adresse hat sich geändert! Wir bitten Sie, uns Änderungen zu melden, sobald Ihnen diese vorliegen.
Durch die Reduzierung des Beitragssatzes ändert sich der Beitrag für freiwillig versicherte Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen. Melden Sie bitte den neuen Beitrag - Beitragsbemessungsgrenze x allgemeiner Beitragssatz ohne Zusatzbeitrag = 514,50 EUR - im Bild 5012. Melden Sie auch Änderungen im Beitrag bei privat versicherten Arbeitnehmern. Beachten Sie bitte, dass Sie stets den Gesamtbeitrag eintragen müssen (Bild 5012, Gültig ab 01.07.09 - Lohnart 801 oder 803 für freiwillig versicherte Mitarbeiter bzw. Lohnart 805 oder 806 für privat Versicherte) oder
(Zeilennummer 88 - Lohnart 801 oder 803 für freiwillig versicherte Mitarbeiter bzw. Lohnart 805 oder 806 für privat Versicherte).



