Neuer Tätigkeitsschlüssel08.06.2011 |
Neuer Tätigkeitsschlüssel ab Juli 2011
Für Meldezeiträume ab Dezember 2011 müssen DEÜV-Meldungen mit dem neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel (TS) 2010 erstellt werden. Bis dahin ist der "alte" fünfstellige TS erlaubt. Spätestens ab November 2011 muss deshalb der neue Tätigkeitsschlüssel TS 2010 für jeden Arbeitnehmer in den Personaldaten erfasst sein, denn ohne den TS 2010 ist die DEÜV-Jahresmeldung für 2011 nicht möglich.



