ELENA: Änderungen ab 01.06.201101.06.2011 |
Für ELENA werden zum 01.06.2011 die vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen - das sogenannte Kernprüfprogramm - in der Version 2.1 angepasst.
Gesetzliche Grundlage ist die Änderung der Anlage 5 der ELENA-Verfahrensbeschreibung zum 01.06.2011.
Inhaltlich geht es im Wesentlichen um die Eingaben von Kündigungsfristen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Diese Änderungen erleichtern den Umgang im Bezug auf den Datenbaustein Kündigung/Entlassung.



