Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)01.07.2011 |
Ab 01.07.2011 wird das neue EEL-Verfahren in Kraft gesetzt.
Mit dem neuen EEL-Verfahren haben alle Arbeitgeber die Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen an die zuständigen Institutionen bzw. deren Datenannahmestellen ausschließlich per Datenübermittlung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu übermitteln (EEL-Verfahren, § 23c Abs. 2 u. 3 SGB IV).



