DÜ-Zahlstellenverfahren08.01.2011 |
Seit Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung der Meldungen verpflichtet.
Seit Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen (Zahlstelle), zur maschinellen Erstellung und Übermittlung der Meldungen für Zahlstellen an die Krankenkassen verpflichtet. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen für die Versorgungsbezüge (z. B. Beitragsabführungspflicht, VB-Max.) über das gleiche Verfahren an die Zahlstellen (Arbeitgeber) zurückzumelden.



