Änderungen zum Jahresbeginn 200910.11.2008 |
Einheitlicher Krankenkassenbeitrag von 14,6%, reduzierter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, Integration der Berufsgenossenschaften ins DÜVO Verfahren und Authentifizierung der ELSTER-Übertragungen werden zuverlässig und rechtzeitig von uns für Sie umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ab 1. Januar 2009 beschlossen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteilung der Arbeitgeber. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.
Die Bundesregierung entlastet Arbeitnehmer, Familien und Haushalte: Der Arbeitslosenver-sicherungsbeitrag wird auf 2,8 Prozent gesenkt.
Die Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2009 können nur noch authentifiziert nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordung § 6 StDÜV übermittelt werden (sog. Sicherheits-authentifizierung).
Bislang melden Betriebsinhaber an die Berufsgenossenschaften einmal jährlich die Beschäftigtenzahl, den ausgezahlten Lohn und die Arbeitsstunden. Ab 2009 müssen für jeden Beschäftigten bei jeder Entgeltmeldung die relevanten Daten im Rahmen der DEÜV übermittelt werden.



