DVH GmbH - Solides Outsourcing für Lohnabrechnung und IT Lösungen
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Aktuelles:
Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)
01.07.2011 - Ab 01.07.2011 wird das neue EEL-Verfahren in Kraft gesetzt.
Neuer Tätigkeitsschlüssel
08.06.2011 - Neuer Tätigkeitsschlüssel ab Juli 2011
Verdienstbescheinigungen
08.06.2011 - ab 01. Juli müssen Verdienstbescheinigungen (z.B. für Antrag Krankengeld) elektronisch an die Krankenkassen gesendet werden.Und das sogar mit fünf Bankarbeitstagen Vorlaufzeit! .
ELENA: Änderungen ab 01.06.2011
01.06.2011 - Für ELENA werden zum 01.06.2011 die vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen - das sogenannte Kernprüfprogramm - in der Version 2.1 angepasst.
DÜ-Zahlstellenverfahren
08.01.2011 - Seit Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung der Meldungen verpflichtet.
DVH nutzt ab 2011 neues Abrechnungssystem SBS-Lohn-Plus
01.01.2011 - SBS Lohn plus® ist eine flexible und anwenderfreundliche Software, die Ihnen ein hohes Maß an Abrechnungssicherheit und Rechtsaktualität bietet. Das System ist bestens etabliert: Rund 3,5 Millionen Lohnabrechnungen werden mit SBS Lohn plus® monatlich durchgeführt. Auch das ist ein Beweis für das Vertrauen der Kunden
 
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Änderungen zum Jahresbeginn 2009


10.11.2008
Aktuelles >>

Einheitlicher Krankenkassenbeitrag von 14,6%, reduzierter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, Integration der Berufsgenossenschaften ins DÜVO Verfahren und Authentifizierung der ELSTER-Übertragungen werden zuverlässig und rechtzeitig von uns für Sie umgesetzt.

 


Das Bundeskabinett hat den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ab          1. Januar 2009 beschlossen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteilung der Arbeitgeber. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.

Die Bundesregierung entlastet Arbeitnehmer, Familien und Haushalte: Der Arbeitslosenver-sicherungsbeitrag wird auf 2,8 Prozent gesenkt.

Die Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2009 können nur noch authentifiziert nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordung § 6 StDÜV übermittelt werden (sog. Sicherheits-authentifizierung).

Bislang melden Betriebsinhaber an die Berufsgenossenschaften einmal jährlich die Beschäftigtenzahl, den ausgezahlten Lohn und die Arbeitsstunden. Ab 2009 müssen für jeden Beschäftigten bei jeder Entgeltmeldung die relevanten Daten im Rahmen der DEÜV übermittelt werden.